Restnutzungsdauer-Gutachten

Abschreibung optimieren!
Wird die wirtschaftliche Restnutzungsdauer einer Immobilie zu hoch angesetzt, kann dies zu einer geringeren jährlichen Abschreibung führen. Ein fachgerecht erstelltes Restnutzungsdauer-Gutachten kann nachweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer kürzer ist als die pauschalen Annahmen.
Dadurch kann sich – je nach Einzelfall und vorbehaltlich der steuerlichen Anerkennung – eine höhere jährliche AfA ergeben.
Als zertifizierter Sachveständiger analysieren ich Ihre Immobilie sorgfältig und erstellen ein nachvollziehbares Gutachten, das den baulichen Zustand sowie die wirtschaftliche Restnutzungsdauer fundiert dokumentiert.

Verkehrswertgutachten


Ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB ist gerichtsfest und wird als Bewertungsanlass bei Schiedung, Erbschaft, oder steuerlichen Aspekten einer Immobilie angewendet. 

In vielen Fällen der Bewertungsanlässe wie unter anderem Scheidung, Erbschaft oder steuerliche Aspekte einer Immobilie kann es relevant sein, den Verkehrswert der Immobilie mittels gesetzlicher Vorgaben und Grundsätze der Wertermittlung gemäß §194 BauGB gerichtsfest zu ermitteln.

Kurzgutachten & Gutachterliche Stellungnahme

Eine gutachterliche Stellungnahme wird meist im privaten Bereich bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie gewünscht. Dies dient einer ersten Einschätzung des Kaufobjektes.
Sollte eine kurze schriftliche Dokumentation gewünscht sein, bietet sich ein Kurzgutachten an. 
Dies kann ebenfalls im Rahmen einer begleiteten Immobiliensuche bzw. eines Immobilienkaufes in Anspruch genommen werden. 

Eine gutachterliche Stellungnahme kommt infrage, wenn es sich um einen Kauf oder Verkauf eines Objekts im privaten Bereich handelt oder Eigentümerparteien eine Übertragung einer Immobilie planen, in der eine juristische Unterstützung hinfällig ist und sich beide Parteien einig sind.

Gutachten bei Erbschaft & Finanzbehörden

Um hohe Steuerforderungen des Finanzamtes zu vermeiden, ist dies ein wichtiger Bestandteil für künftige Eigentümer.

Gutachten bei Scheidung & Vermögensauseinandersetzung

Wird eine Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgehoben, ist  dies nicht nur schmerzhaft sondern auch finanziell belastend, gerade wenn die Immobilie ihr wesentliches Vermögen darstellt. 

Avolt Real Estate

Meine zweite Firma Avolt Real Estate GmbH ist eine Immobilienbewertungsgesellschaft, die insbesondere Steuerkanzleien und instutionelle Mandanten bei komplexen Bewertungsfragen unterstützt. 

Unsere Experten beraten Sie mit fundiertem Wissen und Professionalität.

Mit einem bundesweiten Netzwerk bilden wir ein leistungsstarkes Team aus erfahrenen Sachverständigen mit unterschiedlichen Leistungsschwerpunkten

Die Vorgabe des Bewertungsgesetzes ist, dass zur Vorlage beim Finanzamt, bei Gerichten und Behörden ein Vollgutachten zur Verkehrswertermittlung nach den gesetzlichen Verfahren zu erstellen ist. Dies muss durch einen personenzertifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 erstellt oder plausibilisiert werden. Die Zertifizierungsstelle muss akkreditiert sein.

Informationen zur Gesellschaft finden Sie hier:

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